Wir verfügen über die Erlaubnis zur Vermittlung des Abschlusses oder zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, zur wirtschaftlichen Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung sowie zur Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume für Dritte nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3b und 4 GewO; die zuständige Aufsichtsbehörde finden Sie nachfolgend.